a) Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft liess M____ durch seinen Rechtsvertreter mit Eingabe vom 9. September 2019 Beschwerde beim Obergericht einreichen und die eingangs erwähnten Anträge stellen (act. B 1). b) Mit Verfügung vom 23. September 2019 wurde M____ verpflichtet, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 700.00 zu bezahlen (act. B 4). Dieser wurde fristgerecht geleistet (act. B 5). c) Am 2. Oktober 2019 wurde der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger von S____ je eine Kopie der Beschwerdeschrift zugestellt und ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 7).