d) Die beiden zur Anzeige gebrachten Vorfälle wurden in der Folge an die Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden abgetreten (act. B 10, Dossier 60, act. 60.2), bei welcher wegen weiterer strafrechtlich relevanter Vorwürfe bereits ein Verfahren gegen S____ anhängig war. Am 27. August 2019 verfügte die Staatsanwaltschaft bezüglich diverser Vorwürfe - darunter auch die oben geschilderten Vorkommnisse wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch - die Einstellung des Strafverfahrens gegen S____. Der Verteidiger der Beschuldigten, RA lic.