4. Der Beschwerdeführerin N____ wird für die Kosten ihrer Vertretung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 981.60 aus der Staatskasse zugesprochen. 5. Dem Beschwerdegegner H____ wird für die Kosten seiner Verteidigung im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1‘560.55 aus der Staatskasse zugesprochen. 6. Rechtsmittel: