Einvernahme von B____ durch die Kantonspolizei am 21. Juni 2018 (act. B 6/2.8): - wir wohnen an der Y____-Strasse 8.1. Dies ist die unterste Wohnung der Häuserreihe Nr. 8 (S. 2) - Herr H____ hat die oberste Wohnung der Häuserreihe Nr. 6 (S. 2) - am 6.6.2018, am Mittwochmorgen, hatte ich zwischen 05.30 - 05.45 Schrei-Rufe gehört. Es hörte sich nach Hilfeschreien an (S. 3) - es war nicht nur 1 Ruf, es war länger oder mehrmals hintereinander (S. 3) - ich lag im Bett (S. 3) - mein Schlafzimmer befindet sich zur Häuserreihe Nr. 6 hin (S. 3) - es war eine Frauenstimme (S. 3)