Einvernahme von H____ durch die Kantonspolizei am 7. Juni 2018 (act. B 6/2.6): - sie schrie herum, weil ich ihr kein Geld für das Escort-Business gab. Sie rauchte im Schlafzimmer (S. 2) - mir sagte sie, dass sie pro Stunde CHF 400.00 verlangen würde. Aber nicht für mich (S. 4) - es war ein geschäftlicher Termin ja, indem sie mir das Business erklärte (S. 4) - von Sex war nie die Rede (S. 4) - versprochen habe ich bezüglich der finanziellen Beteiligung gar nichts (S. 4) - ich habe sie weder an den Haaren gerissen, noch habe ich den Finger vaginal eingeführt (S. 5) - ich habe sie am Bikini gezogen. Nicht zerrissen.