Seite 4 sog. tatbeständlich Verletzte (VIKTOR LIEBER, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 1 zu Art. 115 StPO). Daneben kann der Geschädigtenstatus aber auch im Zusammenhang mit Straftatbeständen, die dem Schutz primär öffentlicher Rechtsgüter dienen, gegeben sein, nämlich dann, wenn private Interessen der von der Straftat betroffenen Person unmittelbar (mit-)beeinträchtigt werden (VIKTOR/LIEBER, a.a.O., N. 2 zu Art. 115 StPO).