Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin“. Mit Verfügung vom 17. Juli 2019 (ERS 19 4) wurde N____ mit Wirkung ab 7. Juni 2019 im vorliegenden Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, mitumfassend die Bestellung eines Rechtsbeistandes. Mit der Rechtsverbeiständung wurde RA Dr. iur. K____ beauftragt (act. B 7). RA MLaw R____, Verteidiger des Beschwerdegegners, liess sich mit Eingabe vom 30. August 2019 vernehmen. Darin beantragt er die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde vom 7. Juni 2019, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt zu Lasten der Beschwerdeführerin (act.