2. Gegen die Einstellungsverfügung vom 28. Mai 2019, gleichentags versandt, liess N____ mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 7. Juni 2019 fristgemäss Beschwerde beim Obergericht einreichen (act. B 1). Darin wird beantragt: „1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 28. Mai 2019 sei aufzuheben. 2. Das Strafverfahren gegen den Beschwerdegegner sei weiterzuführen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin“.