Bei einem beschlagnahmten Motorrad, welches gemäss Herstellerangaben in der Basisausführung einen Listenpreis von CHF 19‘599.00 aufweist (vgl. www.ktm.com/ch-de/naked/1290- super-duke-r/, Stand: 03.07.2019) und dessen Auslösungssumme laut Beschlagnahmebefehl auf CHF 12‘000.00 festgesetzt wurde (act. B 3), ist die Einhaltung des Übermassverbots vorliegend zumindest fraglich (das beschlagnahmte Motorrad ist gemäss Polizeirapport kaum gefahren worden und befindet sich in neuwertigem Zustand, weshalb der Wiederverkaufswert in der Nähe des Listenpreises liegen müsste).