Urteil des Bundesgerichts 1B_274/2012 vom 11. Juli 2012 E. 3.1 mit Hinweisen). Wenn die veranschlagten Kosten den beschlagnahmten Vermögenswert um 50% übersteigen, ist das Übermassverbot nach Ansicht des Bundesgerichts noch nicht überschritten (Urteil des Bundesgerichts 1B_379/2013 vom 6. Dezember 2013 E. 2.3.3). Zur Klärung der Frage, ob auch der Umfang der sichergestellten Vermögenswerte verhältnismässig ist, gilt es zu berücksichtigen, dass sich die anfallenden Prozesskosten (und eine allfällige Geldstrafe) vor Abschluss des Verfahrens zwar noch nicht genau bestimmen lassen.