SVG erfüllt sein könnte, welcher wiederum die Verhängung einer Geldstrafe ermöglichen würde). Das Verhältnismässigkeitsprinzip beschränkt die Beschlagnahme im Sinne eines Übermassverbots insbesondere auch in Bezug auf deren Umfang. Ein Übermass ist dann erreicht, wenn zwischen der Höhe des beschlagnahmten Vermögens und den möglicherweise anfallenden Kosten ein offensichtliches Missverhältnis besteht (BOMMER/GOLDSCHMID, a.a.O., N 8 zu Art. 268 StPO; Urteil des Bundesgerichts 1B_274/2012 vom 11. Juli 2012 E. 3.1 mit Hinweisen).