b) Staatsanwalt Y___ verfügte daraufhin am 1. April 2019 um 15:25 Uhr die Sicherstellung des Motorrads. Das Fahrzeug wurde noch am selben Tag zur Verkehrsgruppe nach Trogen gefahren und in die Garage für sichergestellte Fahrzeuge eingestellt (act. B 7/1). Der Führerausweis wurde C___ am 1. April 2019 vorläufig abgenommen und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden zugestellt (act. B 7/3).