1. Der in Heiden wohnhafte X___ wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 12. Februar 2019 (U 18 329) wegen mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 100.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren, und zu einer unbedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 100.00, verurteilt (act. B 2/1). Der Strafbefehl erwuchs unangefochten in Rechtskraft (act. B 6).