Die Eltern haben, wie erwähnt, für Y___ das gemeinsame Sorgerecht inne. Die Kindsmutter hat gegen den Kindsvater Anzeige wegen angeblicher sexueller Handlungen zum Nachteil von Y___ eingereicht. In der Rechtsprechung (BGE 139 IV 89 E. 2.2; 137 IV 219 E. 2.4; OGer ZH vom 15.2.2013 E. 3, UE120225-O/U/PRI) wird davon ausgegangen, dass bei strafrechtlichen Verfahren innerhalb der Familie (insbesondere bei einer Anzeige/einem Strafantrag eines Elternteils gegen den andern betreffend sexuellen Übergriffen oder Tätlichkeiten gegenüber einem gemeinsamen Kind) eine Interessenkollision besteht.