e) Am 28. Mai 2018 ging bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden eine Strafanzeige der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Toggenburg (nachfolgend KESB Toggenburg) ein. Diese brachte darin zur Kenntnis, dass M___ im Kontext des familienrechtlichen Verfahrens und der Errichtung der Besuchsrechtsbeistandschaft den Verdacht äusserte, dass ihr getrennt lebender Ehemann, S___, sexuelle Handlungen an der gemeinsamen, damals gerade drei Jahre alt gewordenen Tochter, Y___, vorgenommen habe (act. B 2, S. 2 und B 33/1.1).