Ihm fehle das rechtliche Fachwissen. Deshalb sei auch in sogenannten Bagatellfällen eine amtliche Verteidigung notwendig. Er beantrage daher die amtliche Verteidigung, die Erstellung eines psychologischen Gutachtens sowie die Übernahme von anfallenden Prozesskosten und Gebühren. 2.2.2 Die Staatsanwaltschaft führt in der angefochtenen Verfügung aus, im Verlaufe der bisherigen Ermittlungen habe sich gezeigt, dass die Tatvorwürfe als Bagatellen beur-