Wäre ein Rechtsbeistand anwesend gewesen, wäre der Druck auf seine Gesundheit (Psyche) wesentlich geringer gewesen und seine Rechte gewahrt worden. Zudem hätte vor der Vernehmung ein psychologisches Gutachten erstellt werden müssen zur Schuldfähigkeit bzw. dazu, ob ihm ein solches Verfahren gesundheitlich hätte zugemutet werden dürfen. Aus gesundheitlichen Gründen beziehe er seit Juli 2018 eine IV-Rente wegen psychischer Probleme. Er sei nicht in der Lage, seine Interessen selber zu vertreten, nur weil er Briefe verfassen könne. Ihm fehle das rechtliche Fachwissen.