Seite 2 d) Das vom Gesuchsteller ausgefüllte Formular „Erklärung zur Situation des Gesuchstellers um amtliche Verteidigung“ ging am 17. Dezember 2019 bei der Staatsanwaltschaft ein. Darin bezeichnete X. als gewünschten Verteidiger RA MLaw W., St. Gallen (act. B 6/6/4/1; B 6/3). e) Mit Verfügung vom 17. Dezember 2019 wies der leitende Staatsanwalt das Gesuch um amtliche Verteidigung ab. Die Verfahrenskosten wurden auf die Staatskasse genommen (act. B 2).