a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 17. Dezember 2019 sei aufzuheben. 2. Das Gesuch um amtliche Verteidigung und die Übernahme von anfallenden Prozesskosten und Gebühren sei gutzuheissen. b) der Staatsanwaltschaft: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Sachverhalt A. Übersicht