Seite 11 nemo obligatur vom Beschwerdegegner nicht erwartet werden, diesen Ablauf als Folge seines Griffes vorherzusehen. Dies ergibt sich daraus, dass der auf das Festhalten folgende und die Körperschädigung angeblich bewirkende Ablauf nahezu gänzlich durch den Beschwerdeführer selbst gesteuert wurde, indem er sich aus dem Griff des Beschwerdegegners zu befreien versuchte.