Zu dieser Vermutung passt, dass die im Rahmen der radiologischen Abklärung involvierte Oberärztin Dr. med. N____ als Differenzialdiagnose (kurz DD, womit eine Erkrankung mit ähnlicher bzw. nahezu identischer Symptomatik gemeint ist, die als mögliche Ursache ebenfalls in Betracht gezogen werden muss) eine „geringe alte Hill-Sachs-Läsion“ in Erwägung zieht. Auch sei eine „alte inferiore, nicht dislozierte Glenoidrandfraktur“ als Ursache möglich (act. B 8/1.5, S. 2).