2.4 In der vom Beschwerdeführer persönlich am Schalter der Staatsanwaltschaft abgegebenen Einsprache gegen den Strafbefehl vom 10. September 2019 hat der Beschwerdeführer geschrieben: „Mein Anwalt ist im Moment mit anderen Rechtsgeschäften belegt und hat mich beauftragt, sofort Einsprache bis und mit 30. November 2019 zu erheben. Besten Dank und ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung“ (act. B 11/9).