Seite 6 handeln (act. B 6). Die Wiederaufnahme sei daher begründet. Staatsanwalt C. sei nicht auf seine gesundheitliche Situation eingegangen und habe ihm kein Gehör gegeben. Er verlange die Einvernahme der Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft (act. B 18, S. 2). Die Arztzeugnisse seien von C. einfach ignoriert worden (act. B 18, S. 3).