1.7 In der Beschwerde vom 24. Oktober 2019 (act. B 1) und in der Eingabe vom 5. Februar 2020 (act. B 18) macht O. geltend, Staatsanwalt C. habe ihn beleidigt und in die Irre geführt. Er zeige ihn somit wegen Beschimpfung und Irreführung der Tatsachen bzw. Sachlage an. Seite 5 Nach Art. 15-17, Art. 299 ff. und Art. 306 StPO sind Strafanzeigen bei der Polizei resp. der Staatsanwaltschaft und nicht beim Gericht einzureichen. Auf den entsprechenden Antrag kann daher nicht eingetreten werden.