Das Gesamtgericht hat strafrechtliche Beschwerdefälle der 2. Abteilung zur Beurteilung zugewiesen (publiziert etwa im Staatskalender Appenzell Ausserrhoden für das Amtsjahr 2019/2020, Stand 31. März 2020, S. 79), weshalb diese zur Beurteilung der Beschwerde zuständig ist.