g) Mit Verfügung vom 10. Juni 2020 wurde den Parteien die Erledigung des Verfahrens an einer nächsten Sitzung der 2. Abteilung bekannt gegeben. Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Beschwerde erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen. Erwägungen 1. Formelles