A. Übersicht a) Am 10. September 2019 erliess die Staatsanwaltschaft gegen O. - teilweise im Zusatz zum Urteil vom 9. April 2019 - einen Strafbefehl wegen mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Beschimpfung sowie mehrfachen falschen Alarms und bestrafte ihn - unter Ansetzung einer Probezeit von vier Jahren - mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 50.00 und einer Busse von CHF 800.00. Von einem Widerruf der mit Strafbefehl vom 9. April 2019 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe wurde abgesehen, jedoch die damals ausgefällte Probezeit um ein Jahr verlängert.