recht „blauäugig“ in eine gemeinsam geglaubte Zukunft investiert hat, die sich dann nicht verwirklicht hat. Für seine Leichtfertigkeit spricht zum Beispiel die Aussage, dass er B___ unterstützt habe, weil sie angegeben habe, sonst müsse sie „auf den Strich gehen“. Die gezeigte Hilfsbereitschaft ehrt den Beschwerdeführer zwar, dennoch darf als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass bedürftige Personen in der Schweiz Anspruch auf Sozialhilfe haben und sich niemand mangels finanzieller Mittel prostituieren muss. Dafür, dass A___ durch finanzielle Grosszügigkeit die Gunst von B