Er macht auch keine näheren Angaben - oder kann dies mangels entsprechenden Kenntnissen nicht machen -, auf welche Person(en) die Liegenschaft in der Dominikanischen Republik angeblich überschrieben wurde oder legt Belege (zum Beispiel einen Kaufvertrag, einen Grundbucheintrag etc.) dafür vor, dass ihm an der Immobilie in der Dominikanischen Republik Rechte zustehen. Diejenigen Personen, welche als Zeugen in Frage kommen bzw. vom Beschwerdeführer genannt worden sind, wurden zur Sache befragt. Die Einvernahmen haben jedoch nicht zur Klärung beigetragen, weil E___ die Aussage verweigert hat (act. B 13/1.9) und F