2.2.7 Festzuhalten ist zunächst, dass der Beschwerdeführer nicht ausführt, inwiefern der Sachverhalt, wie er in der Einstellungsverfügung geschildert wird, nicht zutrifft. Er macht auch keine näheren Angaben - oder kann dies mangels entsprechenden Kenntnissen nicht machen -, auf welche Person(en) die Liegenschaft in der Dominikanischen Republik angeblich überschrieben wurde oder legt Belege (zum Beispiel einen Kaufvertrag, einen Grundbucheintrag etc.) dafür vor, dass ihm an der Immobilie in der Dominikanischen Republik Rechte zustehen.