Seite 9 einer arglistigen Täuschung, was Voraussetzung für eine Bestrafung von B___ wäre. Nach den Angaben von A___ habe er die Zahlungen aufgrund immer neuer Rechnungen getätigt, welche ihm vorgelegt worden seien. Er habe sich damit immer wieder neu entschieden, Zahlungen für B___ zu machen, in der Hoffnung mit ihr eine engere Partnerschaft eingehen zu können. Zwar möge er in dieser Hinsicht enttäuscht worden sein, Arglist seitens B___ sei jedoch nicht zu erkennen.