b) Mit Verfügung vom 23. Mai 2018 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass auf der Beschwerdeschrift die Unterschrift fehle und ihm zur Einreichung eines unterschriebenen Exemplars eine Nachfrist von 5 Tagen angesetzt. Gleichzeitig wurde er verpflichtet, innert Frist von 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 800.00 zu leisten (act. B 4). Seite 5 c) Die verbesserte Beschwerdeschrift ging innert der angesetzten Nachfrist beim Obergericht ein (act. B 6); ebenso wurde der Kostenvorschuss fristgerecht geleistet (act. B 9).