g) Am 8. Mai 2018 verfügte StA C___ gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO die Einstellung des Strafverfahrens gegen B___ wegen Betrug, Veruntreuung und Sachbeschädigung. Die Untersuchungskosten wurden auf die Staatskasse genommen (act. B 2). Auf die Begründung der Einstellungsverfügung wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. B. Prozessgeschichte a) Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 8. Mai 2018 (act. B 2) erhob A___ am 17. Mai 2018 Beschwerde beim Obergericht und stellte den eingangs erwähnten Antrag (act. B 1).