Ebenfalls am 18. November 2016 wurde A___ als Auskunftsperson befragt (act. B 13/1.2). Dabei führte er im Wesentlichen aus (act. B 13/1.2, S. 2 ff.), er habe B___ im Jahr 2010 zufällig im Ausgang kennengelernt. Sie hätten sich dann ein paar Mal geschrieben und im November 2010 ein Treffen vereinbart. Dann habe er an der Agrama in Bern ausgestellt. Bei dieser Gelegenheit hätten sie sich bei B___ zu Hause in Solothurn getroffen. Er sei dort ihrer Familie vorgestellt worden. B___ habe damals bei ihrer Mutter gewohnt und nach seiner Erinnerung auch noch mit ihrem von ihr getrennt lebenden Ehemann. B___ habe ihn informiert, dass sie einen Sohn habe.