a) A___ erstattete am 18. November 2016 bei der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden Anzeige gegen B___ wegen Betrug und machte geltend, er habe seiner Freundin während der mehrjährigen Beziehung regelmässig Geld, insgesamt eine Summe von rund CHF 250‘000.00, geliehen, welches sie nun nicht zurückbezahlen wolle. Am gleichen Tag unterzeichnete A___ einen Strafantrag gegen B___ für den Fall, dass der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt ist (act. B 13/1.1).