2. Materielles - Beschlagnahme und Durchsuchung des Mobiltelefons Samsung S7 2.1 Im Beschlagnahmebefehl wird ausgeführt (act. B 6/4), beim Beschuldigten bestehe der Verdacht des Drogenhandels mit Marihuana. Das Mobiltelefon sei zu durchsuchen zur Ermittlung von weiteren Personen, welche am Drogenhandel beteiligt seien. Der Gegenstand werde als Beweismittel gebraucht. 2.2 Der Beschwerdeführer macht geltend (act. B 1), er sei am 27. Oktober 2018 auf dem Heimweg durch die Polizei kontrolliert worden, wobei 50 Gramm Cannabis sichergestellt und sein Mobiltelefon gegen seinen Willen beschlagnahmt worden seien. Dabei habe er