Der kantonale Beschwerdeentscheid, der die Einstellung des Verfahrens schützt, kann mit Strafrechtsbeschwerde an das Bundesgericht angefochten werden. Beschwerdeentscheide, welche die Weiterführung des Verfahrens bewirken, sind nicht anfechtbar (LANDSHUT/BOSSHARD in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 13 zu Art. 322 StPO).