Als Begründung wurde im Beschlagnahmebefehl angegeben, beim Beschuldigten bestehe der Verdacht des Drogenhandels (Marihuana). Das Mobiltelefon sei zur Ermittlung von weiteren Personen, welche am Drogenhandel beteiligt seien, zu durchsuchen. B. Prozessgeschichte a) Gegen den Beschlagnahmebefehl der Staatsanwaltschaft vom 1. November 2018 (act. B 3) erhob A___ am 26. November 2018 (Postaufgabe) Beschwerde beim Obergericht und stellte den eingangs erwähnten Antrag.