c) Die 48.5 Gramm Marihuana und das Mobiltelefon Samsung Galaxy S7 mit der Rufnummer 079 XXXX wurden sichergestellt (act. B 7/1, S. 2 und B 7/3). Mit der Durchsuchung des Mobiltelefons erklärte A___ sich nicht einverstanden (act. B 7/1, S. 2) und machte keine Angaben zu Pin/Puk/Code; er gab auch keine Kennwörter und Soziale Medien an (act. B 7/3). Darauf ersuchte die Kantonspolizei bei der Staatsanwaltschaft um Durchsuchung des beschlagnahmten Mobiltelefons (act. B 7/6).