b) Anschliessend an die Anhaltung wurde A___ einvernommen (act. B 7/2). Dabei gab er im Wesentlichen zu Protokoll, er konsumiere seit dem 17. Altersjahr Marihuana, letztmals unmittelbar vor der Kontrolle. Andere Betäubungsmittel nehme er nicht (act. B 7/2, S. 2). In der Regel rauche er jeden zweiten oder dritten Tag einen Joint. Die rund 50 Gramm Marihuana, welche er auf sich getragen habe, habe er heute für CHF 400.00 gekauft. Er habe es hauptsächlich zu Hause und alleine rauchen wollen. Er habe Mühe mit Einschlafen und es helfe ihm dabei (act. B 7/2, S. 3).