Gegenstand Beschlagnahmebefehl (Art. 263 StPO) Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 18 1149 vom 1. November 2018 Anträge a) des Beschwerdeführers: Mein Mobiltelefon sei mir umgehend zurückzugeben. b) der Staatsanwaltschaft: Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Sofern auf die Beschwerde eingetreten werde, sei sie materiell abzuweisen. Sachverhalt A. Übersicht