Seite 6 Das Obergericht beschliesst: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 600.00, werden dem Beschwerdeführer A___ auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.