Seite 5 weitere Abklärungen durch die Staatsanwaltschaft vorzunehmen (u.a. Auswertung der Handygespräche, Einholung eines Berichts des Spitals Heiden, Befragung der die Meldung erstattenden Personenwagen-Lenkerin sowie von Wm Reto Leisebach). Es erscheint demzufolge zweckmässig und nicht überspitzt formalistisch, vom Beschwerdeführer zu verlangen, zunächst bei der Staatsanwaltschaft ein Gesuch um Entsorgung der entnommenen Urin- und Blutproben sowie Löschung der Daten zu verlangen.