Der Begründung der Verfügung vom 14. November 2018 kann entnommen werden, der Beschuldigte sei am 13. November 2018 in Wolfhalden, Hauptstrasse 745, als Lenker des PW AR 00000 einer Polizeikontrolle unterzogen worden. Dabei habe sich der Verdacht aufgedrängt, dass der Beschuldigte das Motorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand gelenkt habe. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden habe bei der Staatsanwaltschaft die Anordnung einer Blut- und Urinprobenentnahme beantragt. Diesem Antrag sei stattgegeben worden und die Kantonspolizei sei mündlich beauftragt worden, eine Blutund Urinprobeentnahme vornehmen zu lassen.