MLaw G___ und MLaw F___ an sämtlichen Befragungen des Beschuldigen, bei denen es um die Sache ging, teilgenommen haben und der Erstere wiederholt Akteneinsicht verlangt hat, widerlegt den Vorwurf, der amtliche Verteidiger habe in den letzten Monaten die Akten nicht gelesen und habe keine Ahnung von seinem Fall. Geradezu widersprüchlich verhält A__