Im Weitern seien diesem nochmals die Möglichkeiten des ordentlichen sowie des abgekürzten Verfahrens erläutert worden. Der Beschwerdeführer habe ihm am 11. Oktober 2018 durch MLaw F___ ausrichten lassen, er wünsche nach seiner Rückkehr aus dem Ausland eine Lagebesprechung. Wunschgemäss habe er den Beschwerdeführer am 16. Oktober 2018 in Gmünden aufgesucht. Im Nachgang zum Gespräch habe er mit Staatsanwalt C___ Kontakt aufgenommen. Über diese Besprechung habe er seinen Mandanten am gleichen Nachmittag informiert. Dieser sei gestern in die JVA Sennhof, Chur, überführt worden.