1.6 Sodann ist zu prüfen, ob auf das in der Beschwerdeeingabe vom 18. September 2018 enthaltene Rechtsbegehren eingetreten werden kann. Der (Beschwerde-)Antrag muss auf Änderung bzw. Aufhebung einer oder mehrerer Dispositivpunkte lauten, sofern solche vorhanden sind (PATRICK GUIDON, a.a.O., N. 9b zu Art. 396 StPO). Das fragliche Begehren richtet sich gegen das in der angefochtenen Verfügung vom 11. September 2018 abgewiesene Gesuch von A___ um den Wechsel des amtlichen Verteidigers und ist nach dem Gesagten zulässig. Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 2. Materielles – Gesuch um Auswechslung des amtlichen / notwendigen Verteidigers