Mit Verfügung des Verfahrensleiters vom 7. September 2018 wurde A___ mitgeteilt, dass an ihrer Rechtsmittellegitimation starke Zweifel bestehen würden, so dass ein Nichteintretensentscheid in Betracht gezogen werde (act B 4). Dazu nahm A___ mit Eingabe vom 12. September 2018 Stellung und stellte das Begehren, ihr sei im Beschwerdeverfahren die Legitimation zur Verteidigung ihrer Tochter zuzusprechen (act. B 5). Mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 23. November 2018 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Verfahren an der Gerichtssitzung vom 4. Dezember 2018 aufgrund der Akten beraten werde (act.