Seite 16 Demnach beschliesst das Obergericht: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 11. August 2015 in Sachen Staat gegen R___ (Verfahren Nr. U 15 804) erwächst in Rechtskraft.