endgültig entschieden ist (O2S 15 15 act. B 23). In der Zwischenzeit wurde betreffend die Kostenübernahme durch die Gemeinde X___ zwar eine Vereinbarung geschlossen, auf explizites Ersuchen von M___ vom 13. Mai 2019 (O2S 15 15 act. B 26) bleibt das Verfahren O2S 15 15 indessen solange sistiert, bis die vorliegende Streitsache mit der Verfahrens-Nr. O2S 18 13 endgültig abgeschlossen ist